E-BIKE LICHTOBLIGATORIUM

Seit dem 1. April 2022 gilt für alle motorisierten Bikes und Velos eine Pflicht für Tagfahrlicht auf öffentlichen Verkehrswegen

Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat bzw. das ASTRA entschieden, die Sicherheit für E-Bike-Fahrende zu erhöhen. Ab dem 1. April 2022 wird das Tagfahrlicht für motorisierte Bikes Pflicht. Diese Regelung betrifft neu auch E-Bikes, die weniger als 45km/h fahren und gilt für öffentliche Verkehrswege, darunter fallen auch Waldwege.

Gerne rüsten wir dein Bike nach den neusten Regeln um, dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

A) Nicht fix montierte Velolichter vorne und hinten (kein Montagetermin notwendig).
B) Fix montiertes Front- und Rücklicht direkt an den Bike-Akku angeschlossen (bitte Montagetermin vereinbaren).