Verlust, Diebstahl, Beschädigung
Bei Verlust, Diebstahl oder unsachgemässer Behandlung des Bikes, haftest du als Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust für den Versicherungswert. Schäden und Diebstähle sind uns unverzüglich zu melden. Andernfalls können wir dich für die späteren Kosten haftbar machen. Es ist wichtig, dass du bei der Polizei unverzüglich eine Diebstahlsanzeige erstattest.
Unfall
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind uns in jedem Fall umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an uns zu senden.
Kaufanteil
Falls du dich für dein Traumbike entschieden hast, ziehen wir dir in derselben Saison (bis anfangs September) maximal 150.- der bezahlten Miete am Verkaufspreis ab. Ausgenommen sind hier Spezialangebote (Testbikeverkauf, Rampenverkauf, etc.)
Reparaturmaterial
Benutztes oder defektes Reparaturmaterial muss vom Mieter bezahlt werden.